Verwaltungsgericht setzt Quarantäneverlängerung aus

von Redaktion

München – Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat am Freitag sowohl zugunsten als auch gegen Kritiker der Corona-Maßnahmen entschieden. Während er den Eilantrag einer Frau gegen die Kontaktbeschränkungen und die Schließung von Schwimmbädern abwies, setzte er die Quarantäneverlängerung gegen einen 13-Jährigen aus Unterfranken aus. Bei der Aussetzung der Quarantäneverlängerung des Schülers nach einem positiven Corona-Fall in dessen Schulklasse handelte es sich laut Verwaltungsgerichtshof um einen Einzelfall. Der Bescheid des Gesundheitsamtes lasse „die erforderlichen Ermessenserwägungen nicht erkennen und sei deshalb rechtswidrig“, hieß es. Eine endgültige Entscheidung über die Quarantäne bedeutet das nicht.

Die Frau, die sich gegen Kontaktbeschränkungen und Schwimmbadschließungen gewandt hatte, hatte mit ihrem Eilantrag dagegen keinen Erfolg. Die Richter kamen zum Schluss, dass der Schutz von Leib und Leben der Bevölkerung wichtiger sei als das Interesse der Antragstellerin, sich mit Personen aus mehr als zwei Hausständen zu treffen und ein Schwimmbad zu besuchen.  lby

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