Maskenpflicht: Landshut legt Beschwerde ein

von Redaktion

Landshut – Die Stadt Landshut hat beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Beschwerde gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Regensburg eingelegt, nach dem die Maskenpflicht im Zentrum unverhältnismäßig sei. Das teilte die Stadtverwaltung am Dienstag mit. „Die Maskenpflicht im Stadtzentrum soll dazu beitragen, das Ansteckungsrisiko zu verringern“, sagte Oberbürgermeister Alexander Putz (parteilos).

Ein Altstadtbewohner hatte gegen die seit 26. Oktober geltende Maskenpflicht geklagt, woraufhin das Verwaltungsgericht Regensburg vergangenen Montag entschied, dass die flächendeckende Maskenpflicht in der Innenstadt zu pauschal sei und gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verstoße. Vorläufig darf deswegen der Kläger ohne Maske im Zentrum unterwegs sein. Für alle anderen Bürger gilt die Regelung den Angaben nach weiterhin.

Unterdessen weist der Kreis Kulmbach laut Zahlen des Landesamts für Gesundheit als einzige Region in Bayern wieder eine 7-Tage-Inzidenz von knapp unter 50 auf. Die Rückkehr zu einem Wert von unter 50 hatte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) zum Ziel erklärt. Ab dann gilt ein Landkreis nicht mehr als Risikogebiet. Die meisten Regionen in Bayern lagen aber weiter im dreistelligen Bereich. Die 7-Tage-Inzidenz für den Freistaat lag am Montag bei 183,84.  lby

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