Bisonhalter verklagt den Freistaat

von Redaktion

VON MARION NEUMANN

Kranzberg/München – Intensiver Geschmack und dazu wenig Fett: So preist ein Bisonhalter auf seiner Homepage das Fleisch der Tiere an. Ein knapp zwei Tonnen schwerer Bulle bereitete dem Landwirt aus Kranzberg (Landkreis Freising) allerdings noch einige Zeit nach der Schlachtung großen Ärger.

Statt den älteren Bullen in der eigenen Hofmetzgerei zu Schinken und Salami verarbeiten zu können, musste der Halter das gesamte Fleisch – 786 Kilogramm Schlachtgewicht – entsorgen. Grund dafür war das Fehlen einer brauchbaren Probe aus dem Stammhirn zur BSE-Kontrolle, die von der zuständigen Amtstierärztin entnommen werden hätte sollen. Da der Eigentümer des Tieres die Veterinärin für das Misslingen der Entnahme verantwortlich machte, klagte er gegen den Freistaat Bayern und forderte Schadensersatz in Höhe von rund 14 600 Euro.

Dass eine solche Probe entnommen werden muss, ist zunächst nichts Ungewöhnliches. BSE-Kontrollen müssen bei geschlachteten, in Deutschland geborenen Rindern – ebenso wie bei Wasserbüffeln und Bisons – ab einem Alter von über 48 Monaten durchgeführt werden. Laut dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) wurde in Bayern zuletzt ein BSE-Fall im Jahr 2006 dokumentiert.

Der Ärger um den geschlachteten Bullen nahm seinen Anfang im Januar 2019. Die Tierärztin habe für die Entnahme der Probe länger gebraucht als üblich. Sie habe „mit dem Löffel darin rumgerührt“, so der Kläger. Die ins Labor geschickte Probe sei nicht untersuchungsfähig gewesen.

Wie der Anwalt des Klägers ausführte, hätte die Probe eine „feste, knusprige Konsistenz“ haben müssen. Von der Tierärztin entnommen worden sei allerdings eine breiige Masse. „Entweder wurde die richtige Stelle nicht gefunden oder sie wurde zerstört“, so der Vorwurf. Ohne brauchbare Probe konnte der Bisonhalter das Fleisch nicht verarbeiten. Er musste für die Entsorgung aufkommen und zudem zwei jüngere Tiere schlachten, um neue Ware für die Hofmetzgerei zu haben.

Vom Anwalt der gegnerischen Seite folgte jedoch ein anderer Vorwurf. „Die breiige Masse hat eventuell ganz andere Ursachen“, warf er ein und spielte auf eine mögliche fehlerhafte Betäubung mit dem Bolzenschussgerät bei der Schlachtung an. „Ich habe mir nichts zu Schulden kommen lassen“, entgegnete der Bisonhalter. Sein Mandant habe vom zuständigen Landratsamt strikte Vorgaben erhalten und halte sich an diese, bekräftigte dessen Anwalt. „Es ist eben nicht alltäglich, dass jemand eine Herde mit 150 Bisons hat und diese selbst schlachtet“, fügte er hinzu.

Eine gütliche Einigung beider Parteien war nicht möglich. „Was genau passiert ist, können wir so nicht einschätzen“, sagte der Vorsitzende Richter Frank Tholl. Zur Klärung soll ein Sachverständiger hinzugezogen werden.

Artikel 9 von 11