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München – Die Hoffnung, dass sich die dritte Startbahn durch eine zeitliche Befristung des Baurechts einmal selbst erledigt, trügt offenbar. Denn durch eine rechtliche Konstruktion ist erreicht, dass das Baurecht nicht mehr aufgehoben werden kann, wie die bayerische Staatsregierung jetzt auf Anfrage
Dieser Artikel (ID: 1346452) ist am 20.11.2020 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 5), Wasserburger Zeitung (Seite 5), Mangfall-Bote (Seite 5), Chiemgau-Zeitung (Seite 5), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 5), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 5), Neumarkter Anzeiger (Seite 5).