Startbahn-Baurecht für die Ewigkeit

von Redaktion

München – Die Hoffnung, dass sich die dritte Startbahn durch eine zeitliche Befristung des Baurechts einmal selbst erledigt, trügt offenbar. Denn durch eine rechtliche Konstruktion ist erreicht, dass das Baurecht nicht mehr aufgehoben werden kann, wie die bayerische Staatsregierung jetzt auf Anfrage des Freisinger Grünen-Abgeordneten Johannes Becher mitteilte. Die Gegner der Startbahn sind entsetzt. „Das ist skandalös“, sagte Christian Magerl vom Anti-Startbahn-Bündnis „Aufgemuckt“ gestern. Die Staatsregierung agiere „wie ein Winkeladvokat“.

Dass der Planfeststellungsbeschluss von 2011 auch einige Bauvorhaben enthält, die mit der Startbahn nichts zu tun haben, ist bekannt und keine Überraschung. Sowohl die Verlängerung des S-Bahn-tunnels nach Osten für den Erdinger Ringschluss als auch der Ausbau des Flughafenzubringers und der Ausbau einer Staatsstraße wurden damals mitgenehmigt. Mit deren Bau wurde auch – anders als mit dem der Startbahn – schon begonnen.

Umstritten war aber, was das heißt. Die Staatsregierung stellt sich jetzt auf den Standpunkt, dass damit der ganze Planfeststellungsbeschluss nicht mehr außer Kraft treten kann, „da mit der Durchführung des Plans bereits begonnen wurde“, wie es in der Antwort auf die Landtags-Anfrage heißt. Damit wäre der Bau einer Startbahn auch weit nach dem Jahr 2028 – bis dahin hat Ministerpräsident Markus Söder (CSU) das ausgeschlossen – ohne neues Verfahren möglich.

Becher wie auch Christine Margraf vom Bund Naturschutz kündigten gestern an, dies rechtlich überprüfen zu lassen. Auch Freisings OB Tobias Eschenbacher nannte die Auffassung der Staatsregierung „nicht nachvollziehbar“. DIRK WALTER

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