Kindesmissbrauch: Mehr Täter verurteilt

von Redaktion

VON CLAUDIA SCHURI

München – „Das Risiko, in Bayern Opfer einer schweren Straftat zu werden, ist sehr gering.“ Das betonte Justizminister Georg Eisenreich (CSU) bei der Vorstellung der Strafverfolgungsstatistik für das Jahr 2019. Demnach wurden vergangenes Jahr 121 250 Personen rechtskräftig verurteilt, über 82 Prozent davon waren Männer. Es sind 4885 Verurteilungen mehr als im Vorjahr. 90 409 Täter bekamen eine Geldstrafe, 18 702 eine Freiheitsstrafe, die jedoch oft zur Bewährung ausgesetzt wurde. Ins Gefängnis mussten 6663 Personen. Die häufigsten Straftaten waren Delikte im Straßenverkehr, Vermögens-, Eigentums- und Urkundendelikte sowie Diebstahl und Unterschlagung.

Doch besonders besorgniserregend ist die Entwicklung in anderen Bereichen. So gab es einen starken Anstieg beim sexuellen Missbrauch von Kindern. 308 Straftäter wurden dafür 2019 verurteilt – 57 mehr als im Vorjahr. Außerdem gab es 373 Verurteilungen wegen des Besitzes kinderpornografischer Schriften – ebenfalls ein Anstieg von 25 Prozent. Eisenreich forderte deshalb, Kinderpornografie-Foren stärker ins Visier zu nehmen: „Wer einen Marktplatz für Pädokriminelle betreibt, gehört für mindestens drei Jahre hinter Gitter.“

1557 Menschen verurteilten die Gerichte wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung – das ist ein Anstieg von rund zehn Prozent. „Die Verschärfung des Strafrechts wirkt sich bei den Verurteilungen aus“, erklärte Eisenreich. 116 Urteile gab es wegen Vergewaltigungen – ein Rückgang um 14 Prozent. Die Zahl der verurteilten Stalker dagegen ist von 60 auf 103 gestiegen. 91 davon waren Männer.

Bedenklich ist auch, dass mit 259 Personen fast doppelt so viele Menschen wegen Volksverhetzung verurteilt wurden als 2018. Damals waren es 130. „Wer die Meinungsfreiheit schützen will, muss strafbaren Hass und Hetze entschlossen bekämpfen“, sagte der Minister. Dadurch würde das gesellschaftliche Klima vergiftet. In Bayern gibt es einen Hate-Speech-Beauftragten sowie Sonderdezernate bei den Staatsanwaltschaften. Eisenreich forderte eine Reform des Beleidigungsstrafrechts, das zum Teil 150 Jahre alt sei. „Wir haben durch die Digitalisierung eine neue Dimension im Bereich der Beleidigungsdelikte“, sagte er. „Beleidigungen im Netz haben eine ganz andere Reichweite, als es früher am Stammtisch der Fall war.“

Die SPD bewertet es als gutes Zeichen, dass 2019 mehr Urteile gesprochen wurden. „Das darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Personaldecke bei der Justiz nach wie vor auf Kante genäht ist“, erklärte der Fraktionsvorsitzende Horst Arnold.

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