München – Im Streit um seine Zulassung zum Dienst hat ein tätowierter Polizeianwärter seine Klage am Verwaltungsgericht München zurückgezogen. Die Bereitschaftspolizei in Bamberg hatte ihn abgelehnt, weil er ein Eisernes Kreuz mit dem Schriftzug „Blaue Augen Blaues Blut“ in Frakturschrift sowie ein Eisernes Kreuz als Tätowierung auf dem Rücken trägt. Einen Bezug zur rechten Szene wies der Kläger aus dem Landkreis Fürstenfeldbruck am Dienstag vor Gericht zurück. Er wolle mit dem Kreuz nur seine Verbundenheit mit der Luftwaffe bekunden und zeigen, dass er in der Tradition einer Soldaten-Familie stehe. Eine politische Aussage verbinde er mit der Tätowierung nicht, sagte der Berufssoldat.
Das muss er auch gar nicht, sagte der Vorsitzende Richter. Allein die Tatsache, dass die Tätowierung womöglich erklärungsbedürftig sei, gebe der Bereitschaftspolizei das Recht, ihn als künftigen Polizisten abzulehnen: „Es kommt nicht auf die Intention des Trägers an, sondern es kommt darauf an, wie ein verständiger Dritter das auffassen kann“, sagte er und verwies darauf, dass das laut einem Urteil aus Baden-Württemberg sogar auf eine Totenkopf-Tätowierung zutreffen kann. „Zusammengefasst sieht es nicht fürchterlich gut aus für Ihre Klage.“ Nach dieser Einschätzung zog der Mann die Klage zurück und sagte: „Es ist jetzt für mich kein Weltuntergang, mir stehen noch andere Türen offen.“
Die Bereitschaftspolizei hatte ihre Absage damit begründet, die Tätowierung erwecke „nicht nur einen martialischen Eindruck, sondern drängt dem objektiven Beobachter die Vermutung auf, dass der Bewerber sich mit der rassistischen Ideologie des Nationalsozialismus identifiziert beziehungsweise sich zumindest nicht erkennbar von dieser eindeutig distanziert.“ Dieser Verdacht werde dadurch erhärtet, dass der Schriftzug in altdeutscher Schrift tätowiert ist, teilte die Polizei mit, betonte aber gleichzeitig, dass keinerlei Verdachtsmomente vorliegen, die den Polizeianwärter mit der rechten Szene in Verbindung bringen.
Erst im Mai war ein Polizist aus Bayern höchstinstanzlich vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit seinem Wunsch gescheitert, sich sichtbar tätowieren zu lassen. Damals ging es allerdings um ein wesentlich harmloseres Motiv: den hawaiianischen Gruß „Aloha“. lby