München – Eine Patientenverfügung entscheidet im Zweifel über Leben und Tod – darin lässt sich konkret festlegen, welche Maßnahmen Ärzte treffen dürfen, wenn ein Patient zum Beispiel im Koma liegt. Doch in der Vorsorge lauern viele Fallstricke,
Zwar haben laut Deutschem Hospiz- und Palliativ-Verband 43 Prozent aller Bürger eine Patientenverfügung: „Bedenklich ist dagegen, dass nahezu die Hälfte der Formulare unvollständig oder ungenau ausgefüllt waren“, sagt Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU).
Das Problem: Im Ernstfall dürfen Ärzte das Dokument, das den Willen der Patienten regelt, gar nicht verwenden. Und: Viele Patientenverfügungen kämen zudem gar nicht erst bei dem behandelnden Arzt an, kritisiert Eisenreich. Er will deshalb schnell eine Gesetzesänderung beantragen, die er heute in der Justizministerkonferenz vorstellt.
Der neue Vorsorge-Plan: Nach Informationen unserer Zeitung soll die Patientenverfügung in Zukunft im Zentralen Vorsorge-Register (ZVR) hinterlegt werden können. Dort soll nicht nur einsehbar sein, dass eine Verfügung registriert ist – sondern auch deren Inhalt. Bisher war das nicht möglich. Zudem sollen Ärzte digitalen Zugriff auf die Patientenverfügung erhalten, um im Ernstfall schnell handeln zu können.
„Wir wollen durch Änderungen im Bundesrecht erreichen, dass die Qualität von Patientenverfügungen verbessert und der Informationsweg im Notfall erleichtert wird“, sagt Georg Eisenreich. Und weiter: „Niemand beschäftigt sich gern mit der Möglichkeit eines schweren Unfalls oder einer lebensbedrohlichen Krankheit. Aber es ist wichtig, sich rechtzeitig Gedanken zu machen und durch eine Patientenverfügung Vorsorge zu treffen. Wir wollen sicherstellen, dass der Wille eines Menschen klar formuliert ist und den behandelnden Arzt im Fall der Fälle erreicht.“ Die Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister soll nach Eisenreichs Vorstellung weiter freiwillig bleiben. Die Betreuungsbehörden will der Justizminister aber in die Pflicht nehmen: Sie sollen zukünftig die Vorsorgenden auf das Zentrale Vorsorge-Register hinweisen und die Aufnahme auf Wunsch auch vornehmen. Zudem sollen die Betreuungsbehörden für die Beglaubigung der Patientenverfügungen zuständig sein.
Bereits jetzt haben viele Bürger Kärtchen im Visitenkartenformat mit ihren Vorsorge-Daten im Geldbeutel dabei. Aber: Oft vergeht noch zu viel Zeit, bis der richtige Arzt im Ernstfall die Patienten-Informationen erhält. Das soll sich bald ändern.
Vier typische Anwendungsfehler hat der Bayerische Paliativ- und Hospizverband ausgemacht. So sollte man die Patientenverfügung nicht allein ausfüllen, sondern sich Hilfe holen: beim Arzt, Notar oder Hospizverein. Widersprüche gilt es zu vermeiden: Wer Organspender sein will, darf die Beatmung nicht gänzlich ausschließen. Vordrucke helfen gegen zu ungenaue und damit ungültige Angaben. Und: Alle zwei bis drei Jahre sollte man die Dokumente aktualisieren und auch neu unterschreiben.