München – Das Landgericht München II hat das Urteil des Amtsgerichts Dachau gegen den Rechtsradikalen Nikolai Nerling und dessen Begleiter wegen Hausfriedensbruch und Volksverhetzung massiv abgeschwächt. Das Gericht verurteilte Nerling gestern Abend zu einer Geldstrafe von 6000 statt 10 800 Euro. Der Kameramann wurde freigesprochen von der Beihilfe zur Volksverhetzung, ist aber schuldig des Hausfriedensbruchs. Er bekam eine Strafe von 1500 Euro. Beide hatten auf dem Gelände der KZ-Gedenkstätte Dachau ein Video „gegen den Schuldkult“ gedreht. Die Verurteilten und die Staatsanwaltschaft hatten Berufung eingelegt.
Bevor das Urteil fiel, kündigten Nerlings Verteidiger an, die nächsthöhere Instanz anrufen zu wollen. Nerling betonte, die Menschen mit seinen Videos „fröhlicher und freier“ machen zu wollen. zip