München – 2018 gab es gegen das neue bayerische Polizeiaufgabengesetz (PAG) massive Proteste – mehrere zehntausend Menschen demonstrierten in München. Grüne und SPD hatten in der Folge zudem gegen das Gesetz Verfassungsklagen eingereicht, die Urteile stehen aber noch aus. Jetzt haben die Regierungsparteien CSU und Freie Wähler nach langen Verhandlungen das Gesetz entschärft – nach Meinung der Opposition allerdings nur unzureichend. Der Fraktionschef der Freien Wähler, Florian Streibl, sprach bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs gestern im Landtag von einem „modernen, schlagkräftigen“ Gesetz. Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sagte, es seien nun „Missverständnisse“ ausgeräumt worden.
Das Wichtigste: der Schlüsselbegriff „drohende Gefahr“ bleibt, ist aber präziser definiert. Vor allem an dieser Rechtskonstruktion, die es bisher nicht gab, entzündete sich 2018 die Kritik. Schon bei einer „drohenden Gefahr“, die im ersten PAG von 2018 (das bis jetzt gilt) recht unbestimmt war, kann eine sogenannte präventive Gewahrsamnahme von bis zu drei Monaten erfolgen. Im neuen PAG-Entwurf ist es längstens ein Monat. Dies hatte zuvor auch eine Expertenkommission gefordert.
Verbessert wurden zudem die sogenannten Richtervorbehalte – Richter müssen öfters als bisher eingeschaltet werden, wenn die Polizei gegen Verdächtige vorgeht. Unter anderem betrifft das den Einsatz von Body-Cams in Wohnräumen – werden die Aufnahmen verwertet, muss ein Richter zustimmen.
Inhaltlich hatte die Regierungsfraktion einige Mühe, die Präzisierung verständlich zu machen. Das Gesetz sei eben „eine Spielwiese für Juristen“, meinte Streibl. CSU-Fraktionschef Thomas Kreuzer erklärte es so: Eine drohende Gefahr bestehe dann, wenn das Wo, das Wann und das Wie zwar nicht bekannt seien, die Gefahr aber „trotzdem ernst zu nehmen“ sei. Künftig darf die Polizei nur noch handeln, wenn es um überragend wichtige Rechtsgüter wie den Schutz von Leben geht. Bisher war dies auch schon möglich, wenn „erhebliche Eigentumspositionen“ bedroht schienen. Präventive Gewahrsamnahmen sind allerdings selten, Mitte 2018 bis Mitte 2019 gab es nur 34 Fälle. Einige betrafen auch Stalking, wenn also eine Person einer anderen hartnäckig nachstellt.
An diesen Fällen sei kaum Kritik möglich, sagte Herrmann. Trotzdem kündigte die SPD gestern schon an, das neue PAG abzulehnen. Der Begriff „drohende Gefahr“ müsse ganz gestrichen werden, verlangte SPD-Fraktionschef Horst Arnold. Sonst werde das Sicherheitsrecht ohne Not zu Lasten der Freiheitsrechte verschoben. Auch Grünen-Fraktionschefin Katharina Schulze gehen die Reformankündigungen nicht weit genug: Es sei gut, dass einige überzogene Maßnahmen „endlich“ abgemildert wurden. Zur „drohenden Gefahr“ bleibe eine Entscheidung durch die Verfassungsgerichte unverzichtbar.
Der Gesetzentwurf soll im Februar 2021 im Landtag beraten werden. DIRK WALTER