Raubmord an Pflegebedürftigem: Lebenslange Haftstrafe

von Redaktion

Kempten – Wegen Mordes an einem Pflegebedürftigen ist ein Mann am Kemptener Landgericht zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 29-Jährige sein herzkrankes, fast blindes und gehbehindertes Opfer aus Habgier in dessen Wohnung gefesselt und geknebelt, ausgeraubt und hilflos zurückgelassen hat. Dabei habe er in Kauf genommen, dass sein Opfer dies nicht überleben würde. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der pflegebedürftige ältere Mann erstickte nach Auffassung des Gerichts erst Stunden nach dem Raub qualvoll an seiner Zahnprothese, die ihm wegen des Knebels in den Rachen gerutscht war. Der syrische Angeklagte hatte bestritten, zur Tatzeit selbst in der Wohnung des späteren Opfers gewesen zu sein. Er stellte sich in seiner Erzählung als Opfer eines Bekannten dar, der den Raub geplant, in U-Haft allerdings Suizid begangen hatte. Wegen Begünstigung und Hehlerei verurteilte das Gericht zudem einen jüngeren Bruder des Angeklagten zu acht Monaten Haft auf Bewährung.  lby

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