Nächste Wende im Wintersport?

von Redaktion

München – Das Wochenende gab schon mal einen kleinen Vorgeschmack, wie dieser Winter in Garmisch-Partenkirchen ablaufen könnte. Während die Lifte in den Skigebieten stillstanden, stapfte am Hausberg bei Garmisch-Partenkirchen am Wochenende eine lange Schlange von Tourengehern den Hang hinauf. Der Parkplatz an der Talstation der Hausbergbahn war zeitweise so voll wie an normalen Skitagen.

Das Skitourengehen bleibt im Gegensatz zum alpinen Skisport auch mit den ab Mittwoch noch einmal verschärften Corona-Beschränkungen erlaubt. Laut dem Kabinettsbericht der bayerischen Staatsregierung vom Sonntag sind Sport und Bewegung an der frischen Luft weiterhin möglich – solange dabei nicht mehr als fünf Personen und zwei Hausstände zusammenkommen.

Strittig ist hingegen weiterhin, ob eine Skitour auf der Skipiste erlaubt ist oder nicht. Denn das Gesundheitsministerium hat die Skipisten in einer Anfrage unserer Zeitung vergangene Woche als Sportstätte definiert, die derzeit wegen der Corona-Lage nicht genutzt werden dürfe. Für den Deutschen Alpenverein (DAV) ist diese Interpretation der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung nicht haltbar. „Es gibt eine klare, höchstrichterliche Entscheidung“, sagt Alpenvereins-Sprecher Thomas Bucher mit Blick auf zwei Urteile des Münchner Verwaltungsgerichtshofs und des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs. Demnach bleiben auch präparierte Skipisten Teil der freien Natur. Auf ihnen gelte das freie Betretungsrecht – auch für Skitourengeher.

Auch die Skiliftbetreiber wundern sich über die Interpretation des Gesundheitsministeriums. „Wir warten hier noch auf eine klare Aussage des Ministeriums und hängen da aktuell etwas in der Luft“, sagt Verena Altenhofen, Sprecherin der Bayerischen Zugspitzbahn.

Aus dem für Sport zuständigen Innenministerium ist zu hören, dass es das Tourengehen nicht anders betrachte als etwa das Langlaufen. Dort hatte sich das Gesundheitsministerium am Freitag korrigiert und auch die Nutzung von gespurten Loipen außerhalb von größeren Sportanlagen erlaubt. Auch sieht das Sportministerium die Skipiste nach aktuellem Stand nicht per Definition als Sportstätte an. Allerdings müsse für eine abschließende Bewertung noch der exakte Wortlaut der neuen Verordnung abgewartet werden, die heute im Landtag beschlossen werden soll.

Die Skitourengeher selbst lassen sich von den juristischen Feinheiten indessen nicht beirren, wie der Andrang am Hausberg vom Wochenende zeigt. Verordnungsfragen hin oder her. VON DOMINIK GÖTTLER

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