München – Wer Angehörige in Pflegeheimen besucht, der muss künftig eine FFP2-Maske tragen und einen negativen Corona-Test vorweisen können. Das hat Ministerpräsident Markus Söder (CSU) angekündigt. Die Träger warten nun auf genaue Vorgaben.
Es sei richtig, die Bewohner noch besser zu schützen, erklärt Wolfgang Obermair, stellvertretender Landesgeschäftsführer des Bayerischen Roten Kreuzes: „Man darf die Todesfälle nicht relativieren.“ Dass jeder Bewohner täglich nur einen Besucher empfangen darf, sei kein Problem. Auch die FFP2-Maskenpflicht für Besucher würde bereits in vielen Einrichtungen gelten. „Ansonsten müssen wir jetzt die neue Verordnung abwarten“, sagt er. „Wichtig sind einheitliche Regeln innerhalb einer Region und dass nachvollziehbar ist, wo und wann der Test gemacht wurde.“
In einigen Heimen gibt es bereits Antigen-Schnelltests für Besucher, berichtet Daniel Wagner vom Diakonischen Werk Bayern. „Aber sie haben leider eine höhere Fehleranfälligkeit als der PCR-Test“, erklärt er. Und: „Wenn das Virus erst einmal in der Einrichtung ist, ist es sehr schwer, es wieder in den Griff zu bekommen.“
Auch Tobias Utters vom Landesverband der Caritas befürwortet die Maßnahmen. Aber: „Die Einrichtungen schauen mit Sorge darauf, wie das alles umzusetzen ist.“ Eine Herausforderung wäre es, wenn die Heime allein für die Tests zuständig wären. „Die Personaldecke ist sowieso schon äußerst dünn.“
Darauf weist auch der Bezirksverband Oberbayern der Arbeiterwohlfahrt hin: „Wenn jeder Besucher bei jedem Besuch vom Seniorenzentrum selbst getestet werden soll, ist das für die Häuser nicht mehr zu leisten“, sagt Sprecherin Linda Quadflieg-Kraft. Ohne externes Personal sei das nicht machbar.
Laut dem Gesundheitsministerium soll es Handlungsempfehlungen für die Heime geben. „Möglich sind für die Besucher PCR-Tests sowie Antigen-Schnelltests“, erklärte ein Sprecher. „Wir sind mit den Hilfsorganisationen im Gespräch, uns beim Testen zu unterstützen.“
Etwas anders ist die Situation in den Krankenhäusern: In den meisten Kliniken gilt bereits ein Besuchsverbot. Ausnahmen sind nach Absprache meist nur bei Geburten, minderjährigen Kindern oder Sterbenden möglich. Doch auch dann gibt es sehr strenge Regeln: „Es werden alle Personen getestet“, betont Isa Berndt, Sprecherin der Krankenhaus GmbH im Kreis Weilheim-Schongau. Dort ist man nach einem vor kurzem erfolgten Corona-Ausbruch im Krankenhaus Schongau besonders vorsichtig geworden. cla