München – Ab 2025 soll in Bayern die neue, landeseigene Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer B gelten. Der Freistaat nutzt damit die vom Bund gegebene Möglichkeit für eine eigene Steuer. „Wir setzen ab 2025 auf eine wertunabhängige, transparente und unbürokratische Grundsteuer“, sagte Finanzminister Albert Füracker (CSU).
Das bayerische Konzept sieht vor, die Steuerlast ausdrücklich unabhängig vom Wert des Grundstücks und der Immobilie zu ermitteln. Das war lange umstritten und wird in jedem Bundesland anders gesehen. In Bayern richtet sich die Höhe der Steuer ausschließlich nach der jeweiligen Grundstücksfläche (vier Cent pro Quadratmeter) und der Gebäudefläche (50 Cent pro Quadratmeter). Für Wohnflächen gibt es einen Abschlag von 30 Prozent, sodass dann 35 Cent je Quadratmeter angesetzt würden. Weitere Abschläge sind für sozialen Wohnungsbau und denkmalgeschützte Gebäude vorgesehen. Auf Basis dieser Bemessungsgrundlagen, die einmalig zum 1. Januar 2022 ermittelt werden, soll dann die Kommune wie bisher einen Hebesatz festlegen.
Die SPD zeigte sich gestern enttäuscht. „Es ist und bleibt ungerecht, wenn der tatsächliche Wert einer Immobilie überhaupt nicht berücksichtigt wird, etwa eine Luxusvilla am Premiumstandort genauso besteuert wird wie eine gleich große Immobilie in einer wenig attraktiven Lage“, erklärte der Landtagsabgeordnete Harald Güller. Die Kommunen signalisierten hingegen Zustimmung: „Das einhellige Ziel ist es, dass es keine Zusatzbelastung für die Bürger gibt“, sagte ein Sprecher des Bayerischen Städtetags. Dies könne aber nicht für jeden Einzelfall garantiert werden. Abgelehnt wird vom Städtetag ein Vorschlag des Finanzministeriums, in Großstädten künftig eine Zonierung zu ermöglichen. Dann könnte beispielsweise in München-Nymphenburg der Hebesatz ein anderer sein wie in Neuperlach. Dies würde „enorme Konflikte“ und viel Bürokratie wegen der Grenzziehung nach sich ziehen“, warnt der Städtetag.
Neu geregelt wird auch die Grundsteuer A für landwirtschaftliche Flächen. Sie werden weiterhin nach dem Ertragswert bewertet, die Bemessungsgrundlage wird ebenfalls 2022 festgesetzt.
Die Neuregelung ist notwendig, weil das Bundesverfassungsgericht 2018 die Basis der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt hatte. In der Folge hatten Bund und Länder lange über die Novelle gestritten und sich auf eine Regelung geeinigt, die den Ländern eigene Gesetze gestattet. Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle der Kommunen. 2019 lag das Aufkommen bayernweit bei 1,89 Milliarden Euro. dw/lby