Nürnberg – Er war bereit alles zu tun, um seine Ex-Freundin zurückzugewinnen – auch ihren Geliebten für sie zu ermorden. Deshalb müssen ein 32-Jähriger und eine 33-Jährige nun eine lebenslange Haftstrafe verbüßen. Das Nürnberger Landgericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte den 27-Jährigen im Juli 2019 mit zahlreichen Messerstichen und Schlägen gegen den Kopf in einem Wald bei Nürnberg getötet hatte. Seine Angebetete hatte ihn nach Auffassung der Kammer dazu angestiftet. Auch der Ehemann der Frau sollte sterben. Dazu kam es aber nicht mehr.
Fünf Jahre lang waren die beiden Angeklagten ein Paar. Die Beziehung endete 2017, der Kontakt blieb aber bestehen – und die Gefühle des heute 32-Jährigen auch. Den Tag, an dem die beiden ein Paar wurden, trägt er noch heute auf den Arm tätowiert. Ab Mai 2019 schrieb er seiner Ex-Freundin täglich Chat-Nachrichten, in denen er seine Liebe beteuerte und erklärte, ihr jeden Wunsch zu erfüllen. Sein höriges Abhängigkeitsverhältnis sei in jeder Nachricht zum Ausdruck gekommen, sagte die Vorsitzende Richterin Barbara Richter-Zeininger.
Schließlich erwiderte die Angeklagte die Liebesbekundungen. Sie machte eine neue Beziehung aber davon abhängig, dass der heute 32-Jährige ihren Geliebten und ihren Ehemann tötete. Täglich habe sie ihn deshalb mit Nachrichten bombardiert. „Sie manipulierte ihn“, sagte Richter-Zeininger.
In der Nacht vom 14. Juli 2019 verabredete sich der Angeklagte mit dem 27-Jährigen. Er habe ihn geschlagen und gewürgt, bis dieser bewusstlos geworden sei, sagte die Richterin. Dann habe er den 27-Jährigen in einen Wald gebracht und dort auf ihn eingestochen, bis er starb – mit solcher Wucht, dass die Klinge des Messers abbrach, sagte Richter-Zeininger.
Ein Pilzsammler fand wenige Stunden nach der Tat die Leiche. Die Ermittler stießen schnell auf den Angeklagten, weil sie seine SMS-Nachrichten auf dem Handy des Opfers fanden. In seinem Auto entdeckten sie außerdem Blutspuren und den Griff des Messers. Wenige Tage später nahmen sie auch die heute 33-Jährige fest. Nach Ansicht der Ermittler kam es nur deshalb nicht mehr zu dem Mord an dem Ehemann der Angeklagten. IRENA GÜTTEL