Fahrt zum Flughafen auch nach 21 Uhr möglich

von Redaktion

München – Länger gebuchte Zug- oder Flugreisen in den Nachtstunden sind trotz der nun landesweit geltenden nächtlichen Ausgangssperre ausnahmsweise erlaubt. Wer also zwischen 21 und 5 Uhr zum Bahnhof oder Flughafen oder von dort nach Hause muss, muss laut Gesundheitsministerium keine 500 Euro Bußgeld fürchten.

Ein Ministeriumssprecher verwies auf den gemeinsamen Appell von Bund und Ländern, angesichts der Corona-Pandemie in der Zeit bis 10. Januar von nicht zwingend notwendigen Reisen abzusehen. Reisen seien wegen der Ausgangssperre in Bayern „grundsätzlich so zu planen, dass die Zielwohnung bis 21 Uhr erreicht beziehungsweise der räumliche Geltungsbereich der Ausgangssperre verlassen ist“.

Bei Reisen, die bereits vor dem Inkrafttreten der neuen Verordnung an diesem Mittwoch gebucht worden waren, gilt aber eine Ausnahme: Wenn es erforderlich ist, im Zeitraum zwischen 21 und 5 Uhr zum Flughafen oder zum Bahnhof oder von dort nach Hause unterwegs zu sein, dann liege ein „Ausnahmefall“ vor, „der den Aufenthalt außerhalb einer Wohnung gestattet“, erklärte der Sprecher. Wichtig könnte das für diejenigen sein, die in den Weihnachtsurlaub fliegen wollen. In der Ferienzeit sind am Flughafen München mehr als 4000 Flüge geplant, davon rund 100 auf die Kanaren, 50 in die USA und 60 nach Asien. Laut Corona-Verordnung ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum in den Nachtstunden aus einigen wenigen triftigen Gründen erlaubt, etwa in Notfällen oder für den Weg zur Arbeit. Eine Ausnahme gibt es auch bei „ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Gründen“. Und auch wenn der Zug Verspätung hat oder das Auto im Stau steht, liegt diese Ausnahme vor.  mm/lby

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