Geldstrafe für Landwirt

von Redaktion

Strafbefehl nach Videoaufnahmen mit Schlägen gegen eine Kuh

Ebersberg – Ein Landwirt aus dem Landkreis Ebersberg hat wegen Vergehens nach dem Tierschutzgesetz einen Strafbefehl erhalten. Er musste 3000 Euro bezahlen, ein Beteiligter 1200 Euro. Das bestätigte das Ebersberger Amtsgericht auf Nachfrage.

Ein Nachbar hatte Anfang des Jahres gefilmt, wie der Landwirt eine Kuh misshandelte. Er schickte das Video an die Tierschutzorganisation PETA, die die Aufnahme im Internet veröffentlichte und den Landwirt anzeigte. Im August wurde das Verfahren mit einem Strafbefehl zu 150 Tagessätzen rechtskräftig abgeschlossen, wie nun bekannt wurde. Der Landwirt, der bis vor Kurzem als Ortsobmann beim Bayerischen Bauernverband tätig war, gilt nun in der Sache als vorbestraft.

Das Landratsamt erklärte, dem Landwirt seien Auflagen zu den Haltebedingungen gemacht worden, zudem sollte er einen Kurs für „sachgemäße Rinderführung“ besuchen. Diese Auflagen seien mittlerweile erfüllt. Man werde sich den Hof aber immer wieder genauer anschauen.

Über seinen Anwalt ließ der Landwirt mitteilen, es habe sich bei dem Vorfall um ein einmaliges Ereignis gehandelt. Er bedauere, was stattgefunden habe. Heute wisse er, dass er besonnener habe handeln müssen.  mw

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