Feuerwerksverbot wird Fall für den Verwaltungsgerichtshof

von Redaktion

Augsburg – Die Stadt Augsburg will ein vollständiges Feuerwerksverbot für den Jahreswechsel vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München durchsetzen. Nachdem das Verwaltungsgericht in Augsburg das Verbot, an Silvester auf Privatgrundstücken zu böllern, mit einer Eilentscheidung gekippt hat, werde die Stadt nun den VGH anrufen, kündigte Augsburgs Ordnungsreferent Frank Pintsch am Mittwoch an. Eine Entscheidung wird für kommende Woche erwartet.

Das Verwaltungsgericht in Augsburg hatte am Dienstag entschieden, dass das komplette Feuerwerksverbot nicht auf das Infektionsschutzgesetz beziehungsweise die bayerische Corona-Schutzverordnung gestützt werden könne. Pintsch verwies noch einmal darauf, dass die Rettungsdienste und das Universitätsklinikum in Augsburg bereits an der Belastungsgrenze arbeiteten. Bei Einsätzen könne es zudem zu Corona-Infektionen der Retter kommen. Auch in Nürnberg ist ein Feuerwerksverbot auf Privatflächen beschlossen worden. Die Stadt will aber erst am Montag die entsprechende Verfügung erlassen.

Die Staatsregierung hatte beschlossen, dass zum Jahreswechsel kein Feuerwerk verkauft werden darf. Zudem gilt auch an Silvester ab 21 Uhr eine verschärfte Ausgangsbeschränkung, sodass nicht auf der Straße geböllert werden darf. Im privaten Garten oder auf dem Balkon ist hingegen Feuerwerk nach der Landesvorschrift gestattet.  lby

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