Augsburg/München – Die Stadt Augsburg bleibt bei ihrem Vorhaben, ein vollständiges Feuerwerksverbot zum Jahreswechsel auch auf Privatgrundstücken im Stadtgebiet umzusetzen. Das Verwaltungsgericht Augsburg hatte ein entsprechendes Verbot vor den Weihnachtsfeiertagen per Eilentscheidung gekippt, die Stadt wollte dagegen Beschwerde vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) einlegen (wir haben berichtet).
Die Stadt argumentiert mit der Belastung von Krankenhäusern und Rettungsdiensten, deren Mitarbeiter im Einsatz infiziert werden könnten. Zudem sei die „Vermeidung von unnötigen Verletzungen an Silvester“ oberstes Ziel. Das Verbot sei eine Maßnahme des Infektionsschutzes und damit zulässig.
Am Verwaltungsgerichtshof in München ist bis Montagvormittag keine entsprechende Beschwerde der Stadt Augsburg eingegangen, erklärt die Sprecherin des VGH, Franziska Haberl, auf Nachfrage. Eine Sprecherin der Stadt Augsburg wiederum erklärte, sie werde noch am Montag eingereicht.
„Für den Fall, dass die Beschwerde am Montag oder Dienstag hier eingeht, wird alles dafür getan, dass die Entscheidung noch diese Woche beziehungsweise vor dem 31. Dezember fällt“, erklärt Franziska Haberl. „Das Gericht wird schnell reagieren.“ kb