Zu einer privaten Silvesterfeier dürfen sich in diesem Jahr maximal fünf Erwachsene aus zwei Haushalten treffen. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt. Allerdings muss die Feier drinnen beziehungsweise auf dem Grundstück des Gastgebers stattfinden – für das Verlassen der Wohnung oder des
Dieser Artikel (ID: 1366523) ist am 29.12.2020 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 6), Wasserburger Zeitung (Seite 6), Mangfall-Bote (Seite 6), Chiemgau-Zeitung (Seite 6), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 6), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 6), Neumarkter Anzeiger (Seite 6).