Die Spielregeln für Silvester

von Redaktion

Zu einer privaten Silvesterfeier dürfen sich in diesem Jahr maximal fünf Erwachsene aus zwei Haushalten treffen. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt. Allerdings muss die Feier drinnen beziehungsweise auf dem Grundstück des Gastgebers stattfinden – für das Verlassen der Wohnung oder des Grundstücks müssen triftige Gründe vorliegen, wobei das Zünden von Feuerwerk keinen triftigen Grund darstellt. Die Ausgangssperre von 21 Uhr bis 5 Uhr gilt auch für die Silvesternacht. Das heißt: Wer den Jahreswechsel als Gast eines anderen Hausstandes verbringen und nicht vor 21 Uhr nach Hause gehen möchte, muss zwangsläufig bei seinem Gastgeber übernachten.  kb

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