Böllerverbot unzulässig

VGH bestätigt erstes Urteil gegen Augsburg

Augsburg/München – Ein Feuerwerksverbot auf Privatgrund in Augsburg ist unzulässig. Der Verwaltungsgerichtshof München bestätigte am Dienstag eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Augsburg, das dem Eilantrag privater Kläger gegen ein entsprechendes Verbot der Stadt stattgegeben hatte . Die Stadt

Freitag, 12. September 2025

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