Böllerverbot unzulässig
VGH bestätigt erstes Urteil gegen Augsburg
Augsburg/München – Ein Feuerwerksverbot auf Privatgrund in Augsburg ist unzulässig. Der Verwaltungsgerichtshof München bestätigte am Dienstag eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Augsburg, das dem Eilantrag privater Kläger gegen ein entsprechendes Verbot der Stadt stattgegeben hatte . Die Stadt