Böllerverbot unzulässig

von Redaktion

VGH bestätigt erstes Urteil gegen Augsburg

Augsburg/München – Ein Feuerwerksverbot auf Privatgrund in Augsburg ist unzulässig. Der Verwaltungsgerichtshof München bestätigte am Dienstag eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Augsburg, das dem Eilantrag privater Kläger gegen ein entsprechendes Verbot der Stadt stattgegeben hatte . Die Stadt Augsburg hatte dagegen wie angekündigt am Montag Beschwerde eingelegt (wir haben berichtet).

Die Münchner Richter schlossen sich der Einschätzung des Verwaltungsgerichts an, „dass aufgrund der geltenden Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen keine darüber hinausgehenden Kontakte und Ansammlungen zu befürchten seien, die durch das Feuerwerksverbot unterbunden werden könnten“. Es handle sich nicht um eine notwendige Maßnahme im Sinne des Infektionsschutzgesetzes. Würde die Stadt mit der Verletzungsgefahr argumentieren, müsste für ein derartiges Verbot das auf Bundesebene geltende Sprengstoffgesetz geändert werden. Die Stadt Augsburg hat mit ihrer Beschwerde alle Mittel ausgeschöpft.  kb

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