München – Ehrenamtliche und selbstständig Tätige können Pflegebedürftige mit Beginn des neuen Jahres einfacher unterstützen. Die Kosten könnten Pflegebedürftige bei der Pflegeversicherung jetzt abrechnen, wie Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) mitteilte. „Gerade jetzt während der Pandemie wird besonders deutlich, wie wichtig Hilfe aus der Nachbarschaft, von Freunden und Bekannten für ältere und pflegebedürftige Menschen sein kann. Deshalb sollen nun auch diese Hilfen mit bis zu 125 Euro monatlich berücksichtigt werden können“, erläuterte Huml.
Pflegebedürftige ab einem Pflegegrad 1, die zu Hause betreut und gepflegt werden, haben demnach einen Anspruch auf den Entlastungsbetrag. Bisher musste es sich um anerkannte Angebote von Trägern handeln, damit sie ihn abrechnen können. Weil das bestehende Angebot die steigende Nachfrage nicht decken könne, sei eine Vereinfachung geschaffen worden. Die Anforderungen an Ehrenamtliche und Einzelhelfer seien unterschiedlich. Ehrenamtliche benötigten eine kostenlose Basisschulung. Selbstständige müssten eine Qualifikation nachweisen. lby