München – Noch haben nicht alle anspruchsberechtigten Personen einen Gutschein für FFP2-Masken erhalten. Kunden wenden sich mit Fragen an die Apotheken, sagt Thomas Metz vom Bayerischen Landesapothekerverband. Doch die Apotheker können die Masken erst ausgeben, wenn ihre Kunden Gutscheine vorlegen.
Dieser Artikel (ID: 1372458) ist am 12.01.2021 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 7), Wasserburger Zeitung (Seite 7), Mangfall-Bote (Seite 7), Chiemgau-Zeitung (Seite 7), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 7), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 7), Neumarkter Anzeiger (Seite 7).