München – Noch haben nicht alle anspruchsberechtigten Personen einen Gutschein für FFP2-Masken erhalten. Kunden wenden sich mit Fragen an die Apotheken, sagt Thomas Metz vom Bayerischen Landesapothekerverband. Doch die Apotheker können die Masken erst ausgeben, wenn ihre Kunden Gutscheine vorlegen. Die verschicken die Krankenkassen.
„Wegen des Gutschein-Versands sind wir in engem Kontakt mit dem Bundesgesundheitsministerium“, erklärt die AOK Bayern auf Nachfrage. Das Ministerium hat den Ablauf des Versands wie folgt geregelt: Zuerst Personen, die das 75. Lebensjahr vollendet haben. Dann folgen Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben, sowie Personen mit Vorerkrankungen. Zuletzt erhalten Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, den Gutschein.
Insgesamt werden zwei Gutscheine zu je sechs Schutzmasken ausgestellt. Ein Exemplar gilt bis zum 28. Februar. Der zweite Gutschein kann vom 16. Februar bis 15. April eingelöst werden. Zwei Euro müssen die Kunden zu den Masken-Paketen zuzahlen. lif