München Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat einen Eilantrag gegen die verschärften Kontaktbeschränkungen abgelehnt. Der Antragsteller hatte erklärt, er fühle sich in seinen Grundrechten beeinträchtigt, wenn er nicht mit Freunden in unbeschränkter Zahl diskutieren könne. Das Abstandsgebot und die Maskenpflicht seien ausreichend, um die Corona-Pandemie zu bekämpfen. Der VGH Bayern wies den Antrag am Dienstag zurück. Das Infektionsgeschehen sei weiter hoch und es sei unklar, wie sich die Virus-Mutationen aus Großbritannien und Südafrika noch auswirken. Da die Übertragung hauptsächlich durch Aerosole stattfinde, sei die Vermeidung von Kontakten auch in der seit dem 11. Januar geltenden Fassung geeignet und erforderlich, um Infektionsketten zu brechen. Der Schutz von Leib und Leben überwiege das Interesse an unbegrenzten Sozialkontakten. Laut VGH gibt es auch mehrere Eilanträge gegen die 15-Kilometer-Regel. Darüber soll kommende Woche entschieden werden. wha