Doch Visum-Pflicht für Thai-König?

von Redaktion

Neues Gutachten zweifelt Visumfreiheit des Monarchen an

Tutzing/Berlin – Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags zweifeln die Rechtsauffassung des Auswärtigen Amts an, dass der König von Thailand für seine Privataufenthalte in Bayern kein Visum benötigt. „Die Visumfreiheit für Privataufenthalte des thailändischen Königs lässt sich durch Anwendung und Auslegung der einschlägigen Gesetze jedenfalls nicht begründen“, heißt es in einem Rechtsgutachten, das die Dienste im Auftrag der Linken-Abgeordneten Sevim Dagdelen erstellt haben und das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

König Maha Vajiralongkorn hielt sich schon vor seiner Thronbesteigung 2016 gern in Bayern auf. Er besitzt eine Villa in Tutzing am Starnberger See und wohnte während des ersten Corona-Lockdowns im Frühjahr zeitweise in einem Luxus-Hotel in Garmisch-Partenkirchen. Seit Monaten gibt es Ärger um diese Aufenthalte. Im Kern geht es um die Frage, ob der Monarch sein Land von deutschem Boden aus regiert oder nicht: Denn im Gerichtsverfassungsgesetz sei nicht eindeutig geregelt, ob Repräsentanten eines anderes Staates auch bei Privataufenthalten in Deutschland Immunität genießen, heißt es in dem Gutachten – nur in diesem Fall wären sie von der Visumspflicht aus dem Aufenthaltsgesetz befreit.

Außenminister Heiko Maas (SPD) hatte dem König im vergangenen Jahr mit Konsequenzen für den Fall gedroht, dass bei dessen Aufenthalten in Bayern rechtswidriges Verhalten festgestellt werde. Seit Mitte Oktober ist der König wieder in Thailand, wo es seit Monaten Demonstrationen gegen die Regierung gibt, bei denen auch die Bayern-Besuche des Staatsoberhaupts thematisiert werden. Ob und wann der König Jahr wieder nach Deutschland kommen will, ist offen.  lby

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