Knapp vier Jahre Haft für Feuerteufel vom Lechrain

von Redaktion

Augsburg – Im Prozess gegen die beiden Brandstifter vom Lechrain ist das Urteil gefallen. Der 25-jährige Haupttäter muss für drei Jahre und zehn Monate ins Gefängnis, sein 26-jähriger Komplize kam mit einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren davon.

Die beiden ehemaligen Schulfreunde hatten im Dezember 2019 und Januar 2020 in den Landkreisen Landsberg und Weilheim-Schongau eine ganze Serie von Bränden gelegt und dabei fast eine Million Euro Sachschaden angerichtet. Insgesamt gingen zwölf Feldstadel, Holzlager und Müllcontainer sowie Teile eines alten Sägewerks in Flammen auf. Die Polizei war den Tätern durch die Auswertung von Funkzellen auf die Spur gekommen. Mithilfe eines GPS-Senders und seines Navis konnten die Ermittler das Auto des 25-Jährigen an den Brandstellen orten.

Der aus dem Landkreis Landsberg stammende Soldat, der zuletzt in Mittenwald stationiert war, legte bereits bei der Polizei ein Geständnis ab. Während er sich vor Gericht zu seinem Motiv nicht äußerte, sprach er kurz nach seiner Festnahme vom Nervenkitzel und einem Glücksgefühl, das er beim Legen der Brände und beim Katz-und-Maus-Spiel mit der Polizei empfunden habe – den psychiatrischen Sachverständigen Felix Segmiller ließ das aufhorchen. Eine Begutachtung hatte der Angeklagte jedoch abgelehnt. Selbst wenn man bei ihm Pyromanie (den krankhaften Drang zur Brandstiftung) festgestellt hätte, wäre das für eine verminderte Schuldfähigkeit nicht ausreichend gewesen, sagte Segmiller. Er empfahl dem 25-Jährigen allerdings dringend eine Therapie, sollte er pyromanische Neigungen haben. Auch beim anderen Angeklagten schloss der Psychiater eine verminderte Schuldfähigkeit aus. Allerdings hat der 26-Jährige ein Drogenproblem. Im Jahr vor seiner Festnahme hatte er nach eigener Aussage im Durchschnitt fast jeden zweiten Tag Marihuana konsumiert.

Mit dem milden Urteil trug das Gericht den Corona-Bedingungen Rechnung. Beide Angeklagte haben ein Jahr U-Haft hinter sich und saßen aufgrund der Kontaktbeschränkungen bis zu 23 Stunden täglich allein in ihren Zellen. Obwohl die Strafe des mehrfach vorbestraften 26-Jährigen zur Bewährung ausgesetzt wurde, kommt er nicht auf freien Fuß. Wegen eines neuen Verfahrens muss er direkt wieder in Haft. ULRIKE OSMAN

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