Skilift-Rebell will den Freistaat verklagen

von Redaktion

VON CLAUDIA SCHURI UND SEBASTIAN SCHLENKER

Buchenberg – Rudi Holzberger hat genug: Er betreibt einen Skilift im Allgäu – und will den Betrieb wieder starten. Er habe ein Rechtsgutachten erstellen lassen, das zum Schluss kommt, dass man ihm den Liftbetrieb nicht verbieten dürfe, sagt der Betreiber des Skilifts Gohrersberg im Kreuzthal (Landkreis Oberallgäu). Das Gutachten habe er ans Gesundheitsministerium geschickt, das bislang ein Verbot für Skilifte ausgegeben hat. Ein Ministeriumssprecher teilte am Dienstag mit, man hätte die Regierung von Schwaben als zuständige Aufsichtsbehörde gebeten, diesen Fall zu prüfen.

Skilifte gelten in Bayern als Seilbahnen, und deren Betrieb ist nach der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung untersagt, wie das Ministerium klarstellte. Auch bei Nutzung nur durch einen Hausstand erfolge der Liftbetrieb wohl zum Skifahren und Rodeln – und damit zum Zwecke der Freizeitaktivitäten, eventuell auch zu touristischen Zwecken. Freizeitaktivitäten dürften derzeit gewerblich auch unter freiem Himmel nicht angeboten werden. Bei Verstößen sind Geldbußen bis zu 25 000 Euro möglich.

Holzberger möchte seine Piste und die Fahrten mit dem Schlepplift in den kommenden Tagen dennoch wieder stündlich an Familien vermieten. Das hat er bereits zuvor getan, doch der Landkreis Ostallgäu habe ihm das unterbunden.

Eine Stunde soll 150 Euro kosten, zwei Stunden 300 Euro und drei Stunden 400 Euro. So könnten die Wintersportler „stille Gesellschafter“ werden. „Ich werde den Lift für meine Miteigentümer öffnen, solange kein SEK am Hang auftaucht“, schreibt Holzberger auf seiner Internetseite.

Der Liftbetreiber betont, ein Hygienekonzept ausgearbeitet zu haben. Sein Hang sei klar abgetrennt für die Rodler auf der einen Seite und für Skifahrer auf der anderen. Ein Kontakt sei nicht möglich, fahren dürfe immer nur ein Haushalt sowie eine weitere Person. Alles sei im Rahmen der geltenden Corona-Regeln gehalten.

Eine ähnliche Idee hatten die Betreiber des Bromberglifts in Böbing (Landkreis Weilheim-Schongau). Auch sie vermieteten ihren Lift stundenweise – in Absprache mit den örtlichen Behörden. Doch inzwischen mussten sie ebenfalls wieder schließen (wir hatten berichtet). „Wir haben überlegt, ob wir rechtlich dagegen vorgehen sollen“, sagt Betreiber Christoph Erhard. „Aber wahrscheinlich sind die Kosten größer als der Nutzen. Als kleiner Liftbetreiber hat man wenig Chancen“, befürchtet er. Und: Selbst wenn ein Gericht in seinem Sinn entscheiden würde, weiß er nicht, ob bis dahin noch Schnee liegt. Erhard verfolgt jetzt erst einmal gespannt die weiteren Entwicklungen.

Im Internet gibt es inzwischen eine Petition mit der Forderung, in Bayern die Vermietung von Skiliften zu erlauben. Bisher haben rund 180 Bürger unterschrieben. Auch Rudi Holzberger vom Skilift Gohrersberg will kämpfen. Sollte das Verbot weiter gelten, entgingen ihm Einnahmen, erklärt er. Er prüfe Regressansprüche gegen das Land Bayern für seine Ausfälle bisher. Das Vorgehen in Bayern kommt ihm zunehmend willkürlich vor. Sein Hang liegt direkt an der Grenze zu Baden-Württemberg. Dort wird die Vermietung eines Skilifts an Familien nicht unterbunden.

Diese Ungleichbehandlung „schreit zum Himmel“, beklagt er auf seiner Homepage. Es sei „Wahnwitz, dass Schlittenfahrer, Schneeschuhläufer, Tourengänger liebend gerne und in Massen meine präparierte Piste nutzen, eine Familie sorgsam getrennt am Skilift aber eine große Gefahr in Sachen Corona darstellt“.

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