Landkreise: Für Lockerungen ist es noch zu früh

von Redaktion

München – Die Corona-Inzidenzzahlen in Oberbayern gehen zurück, gestern sind laut Robert-Koch-Institut acht Landkreise und kreisfreie Städte wieder unter die Schwelle von 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen gerutscht. Darunter etwa der Landkreis Weilheim-Schongau, der mit einer Inzidenz von 35,4 seit Montag unter der 50er-Inzidenz liegt.

Für diese Regionen wird Paragraf 26 der bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung interessant. Dort heißt es, dass ein Landkreis, der sieben Tage unter der Inzidenz von 50 liegt, per Allgemeinverfügung „erleichternde Abweichungen“ von der geltenden Verordnung zulassen kann. Sprich: Die Landratsämter könnten Lockerungen erlauben. Allerdings nur „im Einvernehmen mit der zuständigen Regierung“. Bei der für Weilheim-Schongau zuständigen Regierung von Oberbayern gibt man sich jedoch sehr zurückhaltend. Man prüfe derzeit die Möglichkeit für Abweichungen nach Paragraf 26, heißt es auf Nachfrage. „Wir bitten um Verständnis, dass wir insbesondere vor dem Hintergrund des bundesweiten Lockdowns noch keine konkreten Aussagen treffen können“, teilt ein Sprecher mit.

Auch anderen Landkreisen mit niedriger Inzidenz wie Ostallgäu (43,2) oder Regensburg (38,1) sind die Möglichkeiten des Paragrafen 26 durchaus bewusst. Allerdings heißt es dort genauso wie aus dem Landratsamt Weilheim-Schongau: Für Überlegungen zu baldigen Lockerungen sei es noch zu früh. Erst müssten sich die Infektionszahlen dauerhaft stabilisieren.

Unterdessen sind weitere Fälle der Corona-Mutationen in Bayern nachgewiesen worden. Wie das Gesundheitsministerium gestern mitteilte, seien bislang acht Fälle der britischen Variante in München, Erding, Bayreuth, Passau sowie in den Landkreisen landsberg und Dingolfing bekannt. Die Mutation aus Südafrika wurde zudem bei einer Probe in Rosenheim festgestellt.  set/dg

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