Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof wies am Freitag den Eilantrag einer Familie ab, die Schließung der Schulen vorläufig aufzuheben. Die Regelung ist nach Auffassung des Gerichts angesichts der aktuellen Lage angemessen. Die Familie hatte argumentiert, dass die Schließung von Schulen das Grundrech
Dieser Artikel (ID: 1382599) ist am 30.01.2021 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 10), Wasserburger Zeitung (Seite 10), Mangfall-Bote (Seite 10), Chiemgau-Zeitung (Seite 10), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 10), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 10), Neumarkter Anzeiger (Seite 10).