Eching – Der Fall Ursula Herrmann liegt inzwischen fast 40 Jahre zurück. Doch der Tod der damals zehnjährigen Schülerin aus Eching am Ammersee beschäftigt die Behörden nun erneut.
Werner M. war vor mehr als zehn Jahren in Augsburg wegen erpresserischen Menschenraubs mit Todesfolge zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Doch die Zweifel ließen sich nie ganz ausräumen. Der heute 70-Jährige beteuert noch immer seine Unschuld. Nun ermittelt die Polizei wegen mysteriöser Bekennerbriefe, die laut Oberstaatsanwalts Matthias Nickolai bereits im November an mehrere Medien und Ermittlungsbehörden gingen. „Die Ermittlungen ergaben, dass der Brief nicht vom angeblichen Verfasser stammt“, sagt Nickolai. „Der Urheber ist nicht derjenige, der genannt wird.“ Zu Urheberschaft und den Hintergründen wird weiter ermittelt.
Laut eines Berichts des BR ist zumindest ein Brief, der an Anwalt Joachim Feller gegangen war, am Computer geschrieben worden. Er wurde aber handschriftlich unterzeichnet. Feller vertrat Ursula Herrmanns Bruder Michael bei einem Zivilprozess. Der Brief schildere detailliert den Tatablauf, berichtet der Anwalt. Der Verfasser schreibt, er könne mit der Schuld nicht mehr leben und spricht von einem Suizid. Doch auch Feller nimmt an, dass das Schreiben nicht vom genannten Verfasser stamme, was sich mit den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft decken würde.
Bei dem angeblichen Verfasser soll es sich um einen ehemaligen Schüler handeln, der zur Zeit der Entführung in einem Internat in der Nähe des späteren Auffindeorts von Ursula Herrmann – in einem Waldstück zwischen Eching und Schondorf – die Oberstufe besuchte. Schon einmal geriet die Schule in den Fokus: Wegen eines Drahtstücks, das sich bei zwei Schülern fand. Einen solchen Draht hatten Ermittler auch in Tatortnähe gefunden, ihn aber nicht mit dem Fall in Verbindung gebracht. Auf Jugendliche deutet auch ein sogenannter Wahrscheinlichkeitsbaum aus der Stochastik, der sich auf einem der Erpresserschreiben im Papier durchgedrückt hat.
Wenn es tatsächlich einen neuen Verdächtigen geben sollte, müsste er keine Strafverfolgung fürchten. Das Verbrechen an Ursula Herrmann ist inzwischen verjährt. MARKUS CHRISTANDL