München – Die Covid-19-Impfung wird im Impfausweis dokumentiert. Aber auch, wer seinen Impfausweis verloren oder verlegt hat, kann den vereinbarten Impftermin wahrnehmen. „Wichtig ist, dass es in den 14 Tagen zuvor keine andere Impfung gegeben hat“, sagt ein Sprecher des Gesundheitsministeriums. Damit eventuelle seltene Nebenwirkungen zugeordnet werden können. Die Covid-19-Impfung werde zusätzlich in einem Impf-Formular dokumentiert, das auch nachträglich in den Impfpass eingelegt werden kann, erklärt der Sprecher.
Grundsätzlich sei es kein großes Problem, wenn jemand seinen Impfausweis verloren hat, sagt er weiter. Die meisten Impfungen nach der Kindheit würden beim Hausarzt erfolgen. „Jeder Arzt ist gesetzlich verpflichtet, die Akten seiner Patienten zehn Jahre lang aufzubewahren.“ Der Immunisierungsstatus kann daher beim Hausarzt nachgefragt und von ihm auch in einen neuen Ausweis eingetragen werden. Das Blanko-Dokument ist ebenfalls dort erhältlich. Die Kosten dafür werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Sind frühere Impfungen nicht mehr in Erfahrung zu bringen, empfiehlt die Ständige Impfkommission, dass notwendige, aber nicht dokumentierte Impfungen nachgeholt und ergänzt werden. „Was nicht dokumentiert ist, sollte in der Regel als nicht durchgeführt gedeutet werden“, sagt der Ministeriumssprecher und ergänzt: „Eine wiederholte Impfung ist in der Regel unschädlich.“ kwo