Fluggesellschaften drohen Bußgelder

von Redaktion

Mehrere Airlines ließen Passagiere ohne Negativ-Test an Bord

München – 463 Passagiere haben am Flughafen München innerhalb von zwölf Tagen gegen geltende Einreise-Verordnungen während der Pandemie verstoßen. Die Bundespolizei hatte in diesem Zeitraum verstärkt kontrolliert. Passagiere, die aus einem Risikogebiet in die Bundesrepublik einreisen, müssen eine ausgefüllte digitale Einreiseanmeldung mit sich tragen. Zusätzlich haben Personen, die aus Hochrisiko- oder Virusvarianten-Gebieten kommen, einen negativen Corona-Test vorzuweisen, der nicht älter als 48 Stunden ist. 210 Fluggäste konnten den Beamten kein Test-Dokument vorlegen, 253 hatten die digitale Einreiseanmeldung nicht dabei.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) gibt auch den Fluggesellschaften eine Mitschuld an den Regelverstößen. Die Airlines sind vor dem Abheben verpflichtet zu kontrollieren, ob alle Reisenden an Bord die benötigten Dokumente dabeihaben. Ist das nicht der Fall, muss dem Betroffenen der Mitflug verweigert werden. Die häufigen Versäumnisse stoßen bei Herrmann auf Unverständnis. „Es ist ungehörig, dass Fluggesellschaften ungetestete Personen aus Risikogebieten transportieren.“ Er kündigte an, härter durchzugreifen: Künftig kommen auf die Airlines bei diesen Nachlässigkeiten Bußgelder in Höhe von mindestens 10 000 Euro pro Passagier zu.

Am Montag ließ sich Herrmann am Flughafen München von der Bundespolizei über die verstärkten Kontrollen sowie deren Ergebnisse informieren. Außerdem begutachtete der Innenminister die dortige Corona-Teststation, an der sich Einreisende kostenlos testen lassen dürfen. Herrmann warnte davor, aufgrund sinkender Inzidenzzahlen nachlässiger im Umgang mit dem Virus zu werden. „Gerade bei den neuartigen, hochansteckenden Corona-Mutationen kann ein einzelner Reisender eine riesige Infektionswelle verursachen.“ MARCO BLANCO UCLES

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