München – Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) ist zuversichtlich, dass das überarbeitete Polizeiaufgabengesetz (PAG) trotz mehrerer Klagen wie geplant in Kraft treten kann. „Ich gehe davon aus, dass das Gesetz Bestand haben wird vor den Gerichten“, sagte Herrmann gestern.
Nach lauten Protesten gegen das seit 2018 geltende Gesetz, in dem etwa geregelt wird, wann die Polizei Personen überwachen darf oder wie lange Verdächtige in Gewahrsam genommen werden können, hatte die Staatsregierung eine Kommission eingesetzt, um das umstrittene Gesetz zu entschärfen. Nun ist der überarbeitete Entwurf fertig, noch im Februar soll der Landtag darüber entscheiden.
Besonders umstritten in dem Gesetz ist der Begriff der „drohenden Gefahr“, bei der die Polizei eingreifen darf. „Diese Kategorie ist nun klarer geregelt“, sagt Herrmann. Die sogenannten bedeutenden Rechtsgüter, zu deren Schutz die Polizei bei einer drohenden Gefahr handeln darf, sind nun enger gefasst. So darf die Polizei etwa in der Kategorie „sexuelle Selbstbestimmung“ nur noch bei schwerwiegenden Beeinträchtigungen einschreiten. Herrmann nennt als Beispiel einen Ehemann, der sich in seiner Ehre verletzt fühlt und ankündigt, seine Frau zu töten. Auch bei der Frage, wie lange Verdächtige in Gewahrsam genommen werden dürfen, gilt nun eine Höchstgrenze von zwei Monaten.
Landespolizeipräsident Wilhelm Schmidbauer sieht darin aber auch neue Herausforderungen für seine Beamten. Mit der Änderung könnten die Polizisten etwa im Kampf gegen Einbrecher verdächtige Personen nicht mehr einfach kontrollieren, sondern müssten sie erst weiter observieren.
Das Bündnis „noPAG“ hatte kürzlich angekündigt, trotz der Änderungen an seiner Klage festzuhalten. dg