Sieber: Klage gegen Freistaat abgewiesen

von Redaktion

VON NINA GUT

Geretsried – Alles begann mit einem Wacholder-Wammerl der Marke Sieber in einem Supermarkt bei Nürnberg. Einer Lebensmittelkontrolleurin kam das Fleisch im März 2016 verdächtig vor, sie ließ es untersuchen. Im Wammerl fand sich eine gigantische Anzahl an Listerien. Sieber musste die Charge zurückrufen.

Das Robert-Koch-Institut brachte den Erreger mit hoher Wahrscheinlichkeit mit einer Listeriose-Welle im süddeutschen Raum in Verbindung – sogar Tote gab es. Es folgten eine Verbraucherwarnung und ein Produktionsstopp. Kurz darauf war die Großmetzgerei aus Geretsried (Kreis Bad Tölz-Wolfratshausen) pleite. Der juristische Streit tobt bis heute. Laut Insolvenzverwalter Josef Hingerl hat der Freistaat „völlig überreagiert“. Deshalb hat er beim Landgericht München I eine Schadenersatzklage in Höhe von rund elf Millionen Euro eingereicht. Innerhalb einer Woche hätten die Behörden die Metzgerei „trotz aller Bedenken plattgemacht“. Laut Hingerl habe der Freistaat durch die Verbraucherwarnung und das Verkaufsverbot für alle Produkte „amtspflichtwidrig“ gehandelt.

Gestern fiel das Urteil: Das Landgericht hat die Klage des Insolvenzverwalters abgewiesen. Der Freistaat habe zu Recht vor verseuchten Produkten gewarnt.

Nach dem Listerienfund im Wacholder-Wammerl entschied das Verbraucherschutzministerium am 27. Mai 2016, dass man die Öffentlichkeit informieren müsse. Sieber wollte diese Pressemitteilung verbieten lassen, scheiterte aber vor dem Verwaltungsgericht München. Daraufhin warnte das Ministerium vor dem Verzehr aller Schinken- und Wurstprodukten der Firma Sieber wegen einer möglichen Kontamination mit Listerien. Es teilte auch mit, dass der Firma vorläufig untersagt worden sei, Produkte in den Verkehr zu bringen. Mit Bescheid vom 28. Mai 2016 verbot das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen, Wurst aus dem Produktionsstandort Geretsried in den Verkehr zu bringen und ordnete den Rückruf sämtlicher Produkte an. Schon am 7. Juni musste die Großmetzgerei Insolvenz anmelden. 120 Mitarbeiter verloren ihren Arbeitsplatz.

Die 15. Zivilkammer des Landgerichts München I sah allerdings kein Verschulden beim Staat. Er habe zu Recht vor dem Verzehr der Wurst- und Schinkenwaren der Firma Sieber gewarnt. Sowohl in der Wammerl-Probe von März 2016 als auch in der Probe einer Fleischwurst mit Paprika, die im Mai 2016 im Werksverkauf genommen wurde, waren die Grenzwerte für Listerien überschritten. Es habe sich um „lebensmittelrechtlichen Verstöße“ gehandelt, die Information war zulässig.

Der Insolvenzverwalter hatte seine Schadenersatzklagen auch damit begründet, dass der Freistaat die Öffentlichkeit ausnahmslos vor allen Sieber-Produkten gewarnt und den Verkauf aller Produkte verboten habe. Doch die Frage, ob der Betrieb auch unbedenkliche Produkte im Sortiment hatte, musste das Gericht nicht entscheiden. Denn die Firma Sieber hat ihren Antrag gegen die geplante Pressemitteilung vor dem Verwaltungsgericht nicht damit begründet, dass sie auch solche unbedenklichen Produkte herstelle. Deshalb treffe sie ein Mitverschulden, das eine Haftung ausschließt. Und das Verkaufsverbot sei nicht Ursache für die Insolvenz des Betriebes: „Denn bereits durch die vorangegangene Pressemitteilung seien die Waren der Firma Sieber unverkäuflich geworden.“ Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Kläger kann noch vor das Oberlandesgericht ziehen.

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