Kontrollbehörde in der Kritik

von Redaktion

München – Neuer Ärger für die Lebensmittelkontrollbehörde KBLV: Nach einem gestern vorgestellten Rechtsgutachten im Auftrag der Grünen im Landtag arbeitet die 2018 von der Staatsregierung gegründete „Bayerische Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (KBLV) auf einer formell verfassungswidrigen Gesetzesgrundlage. Konkret monierte der Autor der Studie, der Münchner Rechtsanwalt Markus Kraus, die gesetzlich vorgegebene Zuständigkeit der Behörde für ausgewählte Unternehmen.

Die KBLV hatte Anfang 2018 ihre Arbeit aufgenommen. Sie war als Konsequenz diverser Lebensmittelskandale geschaffen worden. Große, überregional tätige Lebensmittelfirmen und sogenannte risikoreiche Betriebe werden seither nicht mehr von den Landratsämtern kontrolliert, sondern von der KBLV.

„Stellen wir das Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz endlich auf eine solide Grundlage – und zwar mit Verbändeanhörung und mit Beteiligung des Landtags“, forderte die Grünen-Abgeordnete Rosi Steinberger. Aus dem bayerischen Umweltministerium hieß es, dass die juristische Skepsis nicht geteilt werde.  lby

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