Nach einem Blutbad in einem Augsburger Flüchtlingsheim hat die Staatsanwaltschaft für einen 30-Jährigen eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes gefordert. Zudem verlangte der Staatsanwalt in dem Prozess vor dem Augsburger Landgericht die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld, sodass voraussichtlich nicht bereits nach 15 Jahren die Gefängnisstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Ein Angeklagte, ein afghanischer Staatsangehöriger, hatte in dem Verfahren ein Teilgeständnis abgelegt und zugegeben, seinem 15 Jahre alten Schwager den Hals durchgeschnitten zu haben. Vier weitere Angehörige seiner Ehefrau hatte der Mann ebenfalls mit dem Messer verletzt. lby