Er will es wieder tun: Bereits im ersten Lockdown im Mai vergangenen Jahres öffnete Josef Hingerl trotz Verbots seinen Golfplatz Bergkramerhof im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen kurzzeitig, bis ihn das Landratsamt in die Schranken wies. Nun will der 72-Jährige erneut die Grüns für seine Golfer freigeben – und zwar schon ab Samstag. Er ist der Ansicht, das Golfverbot sei verfassungswidrig. Der Rechtsanwalt kündigte an, seine Öffnung auch juristisch durchfechten zu wollen. Es verstehe niemand, lässt Hingerl den Ministerpräsidenten in einem Brief wissen, „dass Sie Blumenläden und Friseurläden öffnen lassen und den Golfern die Gesundheitsvorsorge verwehren“. Hingerl betont, dass er bis heute keinen Bußgeldbescheid wegen seiner kurzzeitigen Öffnung im Mai bekommen habe. Doch das Landratsamt betont auf Nachfrage, die vielen Bescheide seit Beginn der Pandemie würden sukzessive abgearbeitet. Auch Hingerl werde seinen Bescheid bekommen. Und am Samstag möglicherweise Besuch von der Polizei. cce