VON DIRK WALTER
Die KZ-Gedenkstätte in Dachau macht derzeit unschöne Schlagzeilen. Nicht unschuldig daran ist der Leiter der Stiftung Gedenkstätten, Karl Freller. Er will seine Büroleiterin zur pädagogischen Führungskraft in der Gedenkstätte machen – nach der eigentlichen Leiterin der zweitwichtigste Posten in der international renommierten Einrichtung. Dafür hat er alle Register gezogen: Die Beförderung erfolgt per Dienstanweisung in Form einer „Umbesetzung“. Das normale Ausschreibungsverfahren wurde umgangen. Nun, die offenbar schon in der Vergangenheit von Freller durch eine abrupte Höhergruppierung gut behandelte Büroleiterin mag eine integere Persönlichkeit sein. Sie hat sicherlich Erfahrung mit der Gedenkstättenarbeit – wenngleich ihre Politologie-Promotion (über Gesundheitspolitik) nicht gerade für profunde historische Kenntnisse spricht. Jedenfalls geht es nicht, sie außerhalb des üblichen Verfahrens „Par ordre du mufti“ auf einen wichtigen Posten zu hieven. Freller ist zu weit gegangen. Er hatte wohl gedacht, eine „Dienstumbesetzung“ sei legitim und schlage keine Wellen. Doch so geräuschlos kann eine so wichtige Personalie nicht abgehandelt werden. Nun ist der Schaden da. Mitarbeiter ärgern sich, die Gedenkstätten-Leiterin ist düpiert. Es bleibt eigentlich nur ein Weg: Freller muss einlenken, die Stelle erneut ordentlich ausgeschrieben werden. Dabei kann sich ja auch seine Büroleiterin bewerben.
Dirk.Walter@ovb.net