Grenzpendler, die von Bayern in ein Risikogebiet zur Arbeit pendeln, müssen nun nicht mehr wöchentlich einen negativen Corona-Test vorweisen. Das bayerische Gesundheitsministerium hat nach einer Klage aus dem Kreis Lindau die Allgemeinverfügung geändert. Die Testpflicht entfällt aber nur für Grenzpe
Dieser Artikel (ID: 1398049) ist am 27.02.2021 in folgenden Ausgaben erschienen: Chiemgau-Zeitung (Seite 10), Mangfall-Bote (Seite 10), Mühldorfer Anzeiger (Seite 10), Neumarkter Anzeiger (Seite 10), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 10), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 10), Wasserburger Zeitung (Seite 10).