IN KÜRZE

Erleichterung für Grenzpendler

von Redaktion

Grenzpendler, die von Bayern in ein Risikogebiet zur Arbeit pendeln, müssen nun nicht mehr wöchentlich einen negativen Corona-Test vorweisen. Das bayerische Gesundheitsministerium hat nach einer Klage aus dem Kreis Lindau die Allgemeinverfügung geändert. Die Testpflicht entfällt aber nur für Grenzpendler, die aus „normalen“ Risikogebieten wie aktuell Vorarlberg oder der Schweiz zurückkehren. Für Hochrisikogebiete oder gar Gebiete mit vielen Mutationen (derzeit Tirol) gelten weiterhin deutlich schärfere Einreiseregelungen.  dg

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