IN KÜRZE

Bestattung künftig auch ohne Sarg Bürgermeister-Wahl ist ungültig Attacke auf Kinder in Straubing Klage nach missglückter OP Bußgeld-Bescheid für Golfplatz-Öffnung

von Redaktion

Bestattungen ohne Sarg sind in Bayern künftig nicht mehr grundsätzlich verboten. Ein Antrag von CSU und Freien Wählern zur Änderung der Bestattungsverordnung im Landtag sieht eine Erlaubnis für die Friedhofsträger vor, die Sargpflicht zu lockern. „Denn jeder Mensch hat das Recht, nach seiner weltanschaulichen bzw. religiösen Haltung bestattet zu werden – auch ohne Sarg, soweit öffentliche Belange dem nicht entgegenstehen“, sagte FW-Fraktionsvize Joachim Hanisch. Wann die neue Verordnung dann in der Praxis gilt, war aber zunächst noch offen. Jahrelang hatte die CSU eine immer wieder geforderte Lockerung der Sargpflicht blockiert. Hintergrund ist die Möglichkeit, Bestattungen nach muslimischem Ritus in einem Leinentuch durchzuführen.  lby

Das Verwaltungsgericht in München hat gestern in seinem Urteil die Ungültigkeit der Bürgermeisterwahl in Burggen (Kreis Weilheim-Schongau) von März 2020 bestätigt. Es wies die Klage von Rathauschef Josef Schuster gegen den Bescheid des Landratsamts ab. Nach Überzeugung des Gerichts hatte Schuster unzulässige Wahlwerbung im Mitteilungsblatt der Gemeinde betrieben. Wann eine Wahl stattfinden könnte, ist offen.  chpe

Mehrere Menschen, darunter eine Schwangere und zwei kleine Kinder, hat ein Mann in Straubing angegriffen. Der 37-Jährige sei zunächst mit seinem Nachbarn in Streit geraten, wie die Polizei mitteilte. Er sei polizeibekannt und in einem psychischen Ausnahmezustand gewesen.  lby

Eine 51-jährige Patientin aus Mannheim klagt gegen einen Anästhesisten des Klinikums Starnberg. Sie hatte noch vor Beginn einer Bandscheiben-Operation einen Erstickungsanfall erlitten. Ein Sachverständiger schloss gestern zu Prozessbeginn vor dem Landgericht München II nicht aus, dass der Mediziner ein Beruhigungsmittel mit einem sogenannten Muskelrelaxan verwechselt hat. Letzteres Mittel bewirkt eine vorübergehende absichtliche Lähmung.  edl

Der Geschäftsführer des Golfclubs Bergkramerhof, Josef Hingerl, hat gestern gleich zwei Bußgeldbescheide des Landratsamtes in Bad Tölz erhalten. Er hatte den Golfplatz im vergangenen Mai sowie erneut am vergangenen Wochenende geöffnet. Zur Höhe gab es keine Angaben.  cce

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