Klage wegen gesperrter See-Stege in Sicht

von Redaktion

Starnberg – Eine Frau aus Starnberg erwägt wegen der gesperrten Stege an den Seen eine Klage. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit werde nicht gewahrt, sagt Hans-Peter Tauche, der sie vertreten will. Der Jurist, der mit Ex-Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) eine Kanzlei betreibt, hat die Bedenken in einem Brief an Landrat Stefan Frey (CSU) beschrieben: „Dem Staat steht es nicht zu, ausschließlich aus dem Gedanken möglicherweise bestehender, abstrakter Gefahrenlagen derart massiv in das Grundrecht der Freiheit einzugreifen.“

Die Stege wie etwa am Wörthsee oder am Starnberger See mit Bauzäunen abzusperren, sei ohne Sinn, heißt es in dem Schreiben weiter. „Dann setzen sich die Leute eben nebeneinander ans Ufer, auf Bänke, Ufermauern, Befestigungen.“ Durch die Sperrung werde die „freie Entfaltung der Persönlichkeit“ blockiert. Lege man denselben Maßstab an, dann müsste man auch den Marienplatz in München sperren, argumentiert der Jurist.

Das Landratsamt will die Sperre indes beibehalten, wie es auf Anfrage unserer Redaktion betonte: „Die Menschen können sich im ganzen Landkreis und entlang der Seen frei bewegen“. Landrat Frey sagt: „Ich habe den Eindruck, dass die allermeisten Menschen die Steg-Sperrung verstehen.“ Die Seen seien bevölkert gewesen „wie es sonst nur in Sommermonaten der Fall ist“.

In den Nachbar-Landkreisen wird teilweise anders verfahren. Im Ammersee-Westufer sind die Stege nicht abgesperrt. Doch die Gemeinde Münsing sperrte nach Info des Tölzer Landratsamts den Dampfersteg in Ambach am Starnberger See.  gma

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