München – Vor 100 Jahren, am 4. März 1921, fand ein Landwirt in dem Flüsschen Zusam bei Zusmarshausen westlich von Augsburg eine Leiche. Sie war, wie die „Münchener Zeitung“ berichtete, an Kopf und Füßen mit Telefondraht umwickelt und mit je einem großen Pflasterstein beschwert versenkt worden, aber wieder nach oben getrieben. Mit mindestens sechs Schüssen war der Mann regelrecht hingerichtet worden. Weiter hieß es in der Zeitung: „Der Tote war gut gekleidet“: graue Reithose, Offiziersbluse, Leinenhemd, Stehkragen, Wickelgamaschen, tadellose schwarze Schnürschuhe.
Bald war klar: Bei dem Toten handelte es sich um den in München vermisst gemeldeten ehemaligen Kellner Hans Hartung, 24. Er war eine undurchsichtige Person, stammte aus Halle und hatte dort mit den Kommunisten sympathisiert. Er saß mehrmals wegen Urkundenfälschung und Betrug im Gefängnis und kam nach der Freilassung im Februar 1921 nach Bayern, wo er dem Deutschvölkischen Schutz- und Trutzbund – nun also einer rechtsradikalen Gruppierung – beitrat. Offenkundig wollte er Informationen aus linken Kreisen verkaufen. Die letzte Spur wies, wie die Polizei herausfand, in Richtung der bayerischen Einwohnerwehr, die im Ringhotel nahe des Sendlinger Tors ihre Zentrale hatte. Dort sprach Hartung am 2. März vor, ehe er verschwand. Die Polizei stand vor einem politisch heiklen Fall – denn die Einwohnerwehr war eine Art paramilitärische Schutztruppe „national“ denkender Bürger, die Protektion in höchsten politischen Kreisen bis hin zum damaligen rechtskonservativen Ministerpräsidenten Gustav von Kahr genoss. Vor allem ein Ziel hatte diese Wehr: die in Schlössern und Scheunen verborgenen Waffen aus ehemaligen Armeebeständen vor dem Zugriff der Ententemächte (in Bayern vor allem Frankreich) zu schützen. Das war damals in Bayern ein heiß umstrittenes Thema. Hatte Hartung Waffenverstecke verraten wollen?
Man muss der damaligen, selbst durch rechtsradikale Skandale erschütterte Münchner Polizei, zugutehalten, dass sie trotz allem relativ unerschrocken ermittelte. Zunächst hatte die politische Polizei den Fall an sich gezogen, die jedoch zu ihrem eigenen Erstaunen und offenbar auf einen Wink von oben die Mordsache schon nach wenigen Tagen an die Kripo abgeben musste. Da der damalige Kripo-Chef wegen eines gerade aufgeklärten Doppelmordes in Weilheim zu einer Dienstreise aufgebrochen war (er vernahm die in Mannheim geschnappten Täter), wurde sein Stellvertreter Karl von Merz der Chefermittler.
Merz war ein national denkender Beamter, aber er fühlte sich an Recht und Gesetz gebunden und wollte nichts vertuschen. Er vernahm etliche Beschäftigte der Einwohnerwehr und konnte Teilnehmer einer Lkw-Fahrt nach Zusmarshausen identifizieren. Dabei wurde auch ein alter Bekannter genannt: der Student Hermann Berchthold, ehemals Mitglied in einem rechtsgerichteten Freikorps und bei den Münchner Makaren, einer schlagenden Verbindung. Berchthold war polizeibekannt – er stand im Verdacht, am Mord der im Oktober 1920 strangulierten Dienstmagd Marie Sandmayr aus Odelzhausen beteiligt gewesen zu sein. „Bei der Nennung des Namens Berchthold“, so berichtete der Kripobeamte von Merz später, „war für mich der Fall so gut wie geklärt.“ Es kam zu Haftbefehlen, doch konnte zunächst nur ein Teilnehmer der Fahrt, ein Mann namens August Beurer, verhaftet werden. Beurer stammte aus Zusmarshausen – darum also war Hartungs Leiche ausgerechnet nahe dieses Dorfs an einer besonders tiefen Stelle der Zusam versenkt worden.
Dann aber kam die Wende: Die Augsburger Staatsanwaltschaft verfügte wegen angeblich unklarer Beweislage die Aufhebung der Haftbefehle – und als sich Merz beschwerte, wurde er zurechtgewiesen. Die Ermittlungen wurden einem untergeordneten Beamten übertragen, der nicht sehr sauber ermittelte und nicht einmal überprüfte, ob Geschosse aus dem Leichnam zu den Waffen passten, die nach der Tat bei der Einwohnerwehr beschlagnahmt worden waren.
Die Ermittlungen schliefen ein und wurden erst 1924 wieder aufgenommen – und zwar unter anderem durch Staatsanwalt Hans Ehard (nach 1945 Ministerpräsident im Freistaat). Da war es aber schon zu spät. Zwei Verdächtige waren im Ausland und wurden nicht ausgeliefert, zwei weitere, Berchthold und Beurer, untergetaucht. Angeklagt wurden schließlich zwei Mittäter, Max Neunzert und Richard Bally. Sie hatten Glück. Obwohl die Todesstrafe im Raum stand, sprach das Gericht sie am 30. März 1925 wegen unklarer Beweislage frei. DIRK WALTER