Der Sonderfall deutsches Eck

von Redaktion

Für die Transitroute von Tirol nach Salzburg gelten strenge Einreiseregeln – auch für Politiker

München/Innsbruck – Dass die deutschen Covid-Einreisebeschränkungen auch für österreichische Spitzenpolitiker gelten, hat am Freitag für Wirbel gesorgt. Das Büro des Tiroler Landeshauptmanns Günther Platter hatte bestätigt, dass der Regierungschef keine Ausnahmegenehmigung für eine Durchreise durch Bayern erhalten hatte, um auf kürzestem Weg an einer Regierungsbesprechung in Wien teilzunehmen.

Die bayerische Staatskanzlei wies explizit darauf hin, dass dies keine Entscheidung des Freistaats gewesen sei, sondern alleinige Sache der Bundespolizei. Die Staatskanzlei habe lediglich Platters Anfrage an die dafür zuständige Bundespolizei weitergereicht und deren Antwort später wiederum an den Tiroler Landeschef zurückgegeben. Die Bundespolizei äußerte sich gestern nicht zu dem konkreten Fall.

Platter hatte angefragt, ob er über das sogenannte kleine oder große deutsche Eck, also entweder über Kiefersfelden oder über Schneizlreuth nach Salzburg passieren dürfe – denn zwischen den Bundesländern Salzburg und Tirol gibt es keine durchgängige innerösterreichische Autobahnverbindung. Doch auch für das große und kleine deutsche Eck gelten strenge Einreisebeschränkungen, weil Tirol aktuell als sogenanntes Virusvariantengebiet eingestuft ist. So dürfen Personen aus Innsbruck derzeit nicht über diese Route nach Salzburg fahren – selbst wenn sie auf dem Weg dorthin nicht anhalten.

Allerdings sind für diese Transitroute einige wenige Ausnahmen definiert. So dürfen etwa Pendler, Schüler, Auszubildende und Studierende über diesen Weg zu ihrer Arbeits- oder Ausbildungsstätte reisen. Sie brauchen aber eine Einreiseanmeldung und einen negativen Corona-Test. Und sie müssen einen Nachweis mitführen, dass sie zu dieser privilegierten Gruppe gehören. Der Güterverkehr ist bei reinem Transit über das Deutsche Eck von der Melde- und Testpflicht ausgenommen, ebenso die Polizei, Rettungsorganisationen und die Feuerwehr. Platters Termin in Wien genügte der Bundespolizei laut dessen Büro aber nicht für die Erteilung einer Ausnahme.

Deutschland hatte Tschechien, die Slowakei und weite Teile Tirols Mitte Februar zu Virusvariantengebieten erklärt. Von dort dürfen aktuell nur noch Deutsche sowie Ausländer mit Wohnsitz und Aufenthaltserlaubnis in Deutschland einreisen. Ausnahmen gibt es etwa für Lastwagenfahrer und Grenzgänger mit systemrelevanten Berufen. Sie müssen einen negativen Corona-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Die stationären Grenzkontrollen, die dafür eingerichtet wurden, bleiben vorerst bis 17. März bestehen.  dg/lby

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