München – In Sachen Motorradtouren wird nachgesteuert: Mit dem Wegfall der allgemeinen Ausgangsbeschränkung im Freistaat dürfen Motorradfahrer nun auch Ausflugsfahrten unternehmen – jedoch nicht in größeren Gruppen, als es die Kontaktbeschränkungen zulassen. Nach Angaben des Gesundheitsministeriums sind zudem die nächtlichen Ausgangssperren zu beachten, die in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 100 weiterhin gelten.
Außerdem erinnert der ADAC noch einmal daran, dass sich Motorradfahrer an die nach wie vor geltende Maskenpflicht halten müssen. Statt einer FFP2-Maske in der Tankstelle einen Helm samt Visier zu tragen, ist demnach nicht erlaubt. lby