Die bayerischen Kreisverwaltungsbehörden und Ordnungsämter sollen Diskotheken davor bewahren, durch Corona ihre Konzessionen zu verlieren. Das Wirtschaftsministerium hat sie aufgefordert, entsprechende Allgemeinverfügungen zu erlassen, wie es gestern erklärte. Dies ist notwendig, weil die Gaststättenerlaubnis nach einem Jahr ohne Betrieb eigentlich erlöschen würde. Diskotheken sind in der Corona-Krise inzwischen seit einem Jahr geschlossen. Das Ministerium selbst kann eine solche Verfügung aus rechtlichen Gründen nicht erlassen, wie ein Sprecher erklärte. Man habe aber die Bezirksregierungen informiert und eine Vorlage für die Allgemeinverfügung erarbeitet. Der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga rät seinen Mitgliedern dennoch, selbst aktiv zu werden. Wer seinen Betrieb seit dem Frühjahr 2020 nicht wieder habe öffnen dürfen, solle sicherheitshalber einen Antrag auf Fristverlängerung stellen. lby