München – Nach scharfer Kritik der Bierbranche bekommen nun auch Brauereigasthöfe Coronahilfen. Für Unternehmen mit angeschlossener Gaststätte wird der Zugang zu den November- und Dezemberhilfen verbessert und vereinfacht. Darauf hat sich die Bundesregierung in Abstimmung mit dem Freistaat Bayern verständigt.
Künftig ist der „Gaststättenanteil“ einer Brauerei unabhängig von den sonstigen Umsätzen antragsberechtigt. Das betrifft nicht nur Brauereigaststätten, sondern auch die Vinotheken auf Weingütern und Straußwirtschaften. „Die Brauereigaststätten stehen für unser Lebensgefühl und prägen Bayerns Kulturlandschaft“, sagte Ministerpräsident Markus Söder. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) nannte die Verständigung ein „wichtiges Signal“.
Bevor Altmaiers Ministerium einlenkte, hatte es monatelangen Streit gegeben. Auch über die Nachbesserungen war lange verhandelt worden. „Es ist ein längst überfälliger Schritt“, erklärte Thomas Geppert, der Geschäftsführer des Hotel- und Gaststättenverbands Dehoga Bayern. Auch der Bayerische Brauerbund hatte die Ungleichbehandlung gegenüber Bäckern, Konditoren oder Metzgern mit angeschlossener Bewirtung beklagt.
Die Bayern-SPD, die dazu im Dezember eine Initiative gestartet hatte, begrüßt die Entscheidung. „Damit werden auch Existenzen gesichert“, sagt der stellvertretende Vorsitzende der Landtagsfraktion, Klaus Adelt. Auch die Landtags-Grünen hatten in Briefen an die Verantwortlichen appelliert.
Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) ging nach Altmaiers Ankündigung gleich einen Schritt weiter: „Jetzt muss die schrittweise Öffnung der Gastronomie erfolgen, damit diese Traditionsbetriebe ihr Geld wieder am Markt verdienen können und nicht auf Dauer am Tropf des Steuerzahlers hängen müssen.“